Rechtsanwältin Barabara Petersen

Strafverteidigung

Als Strafverteidigerin bin ich – mit Ausnahme des Sexualstrafrechts, in dem ich ausschließlich Verletzte vertrete – in sämtlichen Bereichen des Strafrechts tätig. Hierzu gehören neben dem „klassischen” (im Strafgesetzbuch normierten) Strafrecht insbesondere

  • das Jugendstrafrecht,
  • das Betäubungsmittelstrafrecht,
  • das ausländerspezifische Strafrecht,
  • das Straßenverkehrsstrafrecht und
  • das Wirtschaftsstrafrecht.

Bei der Suche nach der für den einzelnen Mandanten richtigen Verteidigungsstrategie sehe ich mich als parteiliche Vertraute des Mandanten, welche diesen im offenen Gespräch unter Einsatz ihres Erfahrungsschatzes persönlich berät und gemeinsam mit ihr/ihm das Verteidigungsziel ebenso wie den dazu einzuschlagenden Weg festlegt. Dabei kann es darum gehen, die Chancen für einen Freispruch unter Einbeziehung bislang nicht in das Verfahren eingeflossener Beweismittel (insbesondere bislang nicht erfasster Zeugenaussagen) festzustellen und realistisch gegen die Möglichkeit einer Verurteilung abzuwägen. Auch die Möglichkeiten für eine Strafzumessungsverteidigung (das Erzielen geringstmöglicher Strafe) können im Gespräch mit dem Mandanten ausgelotet werden.

Die Entscheidung, welche der im Einzelfall mehreren möglichen Strategien am Ende eingeschlagen wird, treffen meine Mandantinnen und Mandanten.

Für den Fall einer erfolgten Verurteilung befasse ich mich auch häufig mit dem Strafvollstreckungsrecht, insbesondere etwa Anträgen auf Zurückstellung einer Strafe wegen Betäubungsmittelabhängigkeit (zum Zwecke des Antritts einer Therapie) oder Reststrafengesuchen (Anträge auf Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung).