Opfervertretung

Die Vertretung von Geschädigten im Strafverfahren liegt mir besonders am Herzen.
Dabei geht es mir insbesondere darum, die Betroffenen möglichst von Beginn des Verfahrens an aus fachkundiger Sicht zu informieren, zu beraten (z.B. darüber, welche Fragen seitens der Verteidigung im Rahmen der Hauptverhandlung zu erwarten sind) und die spezifischen Interessen jeder Mandantin engagiert in das Verfahren einzubringen. Je nach Art der begangenen Straftat und dem Gang des Verfahrens stehen Opfern von Straftaten unterschiedliche Beteiligungsformen zur Verfügung, um ihnen eine eigene Stimme im Strafprozeß zu geben.

In vielen Fällen besonderer Betroffenheit des Opfers (z.B. Vergewaltigung, Menschenhandel, Kindesmißbrauch, Körperverletzung, versuchter Totschlag) sieht die Strafprozeßpordnung die Möglichkeit der Erhebung einer Nebenklage vor. Als Nebenklägerin wird die sonst nur als reine Zeugin im Strafverfahren angesehene Verletzte zu einer mit diversen eigenen Rechten ausgestatteten Verfahrensbeteiligten. Oft können sich Nebenkläger bzw. zur Nebenklage Berechtigte nach dem Gesetz kostenlos einen Rechtsanwalt zum Beistand bestellen lassen. Dies gilt insbesondere auch für Angehörige eines durch ein Kapitaldelikt (Mord, Totschlag, Raub mit Todesfolge pp.) zu Tode gekommenen Menschen.

Zur Vertretung von Verletzten im Strafverfahren gehört auch die gemeinsame Besprechung von Möglichkeiten der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen schon im Strafverfahren sowie die Beratung zu Ansprüchen nach dem OEG (Opferentschädigungsgesetz).